Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den Fällen des § 15 Abs. 4, 5 KSchG und den besonderen Schutz von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung des § 78 a BetrvG. Dabei setzt sie sich insbesondere mit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2000 auseinander, in der das Gericht eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers zu Gunsten des nach § 15 KSchG geschützten Mandatsträgers gegenüber einem nicht sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmer bejaht hat. Weiter beantwortet die Arbeit vornehmlich folgende Fragen: Besteht im Verhältnis des Betriebsratsmitgliedes zu einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz ein absoluter Vorrang des Betriebsrats...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhäl...
Der vorliegende Bericht informiert über die Ermittlung und Überprüfung von ausgewählten Formen und M...
Diese Arbeit geht der Frage nach, wie Vertragslösungen bei Mittelschülern der 9. Klasse präventiv ve...
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat ein Arbeitgeber auch die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung ...
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglicht in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die vol...
Im Rahmen der kommunistischen Erziehung nimmt die Befähigung der Jugend nicht nur zur Arbeit, sonder...
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bedeutung des § 2 Abs. 1 BetrVG für die Reichweite und d...
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Fragen zu beantworten, ob und in welchem Ausmaß es eine Haftung s...
Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass d...
Untersucht werden die für Beschäftigte und Betriebsräte sichtbaren bzw. erfahrbaren Tätigkeiten von ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
Seit Jahren sieht sich das arbeitsrechtliche Bestandsschutzprinzip massiver Kritik ausgesetzt: Arbei...
In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit der Betriebsärztliche Dienst eine präventive Funktion hins...
Diese empirische Arbeit befasst sich mit Jugendlichen aus dem Kanton Graubünden, die ihre Berufsprak...
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhäl...
Der vorliegende Bericht informiert über die Ermittlung und Überprüfung von ausgewählten Formen und M...
Diese Arbeit geht der Frage nach, wie Vertragslösungen bei Mittelschülern der 9. Klasse präventiv ve...
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat ein Arbeitgeber auch die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung ...
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bedeutung des § 2 Abs. 1 BetrVG für die Reichweite und d...
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Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
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In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit der Betriebsärztliche Dienst eine präventive Funktion hins...
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Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
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