Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskussion darüber entfacht, inwieweit arbeitnehmer- und arbeitgeberbezogene Grundrechte maßgeblich für die Beurteilung von Kündigungssachverhalten sind. Die Argumentationsmuster differieren von der direkten Bezugnahme auf Grundrechte über Generalklauseln bis zur (angeblichen) Lückenausfüllung, ohne daß eine einheitliche Linie erkennbar ist.Hiervon ausgehend wird eine Systematik entwickelt, die als typisierte Konkordanzlehre bezeichnet werden kann. Zunächst werden die grundrechtlichen Schutzpflichten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für Drittbetroffene herausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisse...
Am 1.7.1994 hat das ArbZG die AZO von 1938 abgelöst. Trotz dieser Neufassung sind im gesetzlichen Ar...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
Das Arbeitsrecht hat aufgrund eines ausufernden Bestandsschutzes sowie der wachsenden betrieblichen ...
Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass d...
Seit Jahren sieht sich das arbeitsrechtliche Bestandsschutzprinzip massiver Kritik ausgesetzt: Arbei...
Das gegenwärtige ungarische Arbeitsrecht hat keine lande Vergangenheit und das wegen keine besondere...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernis...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernis...
Am 1.7.1994 hat das ArbZG die AZO von 1938 abgelöst. Trotz dieser Neufassung sind im gesetzlichen Ar...
Am 1.7.1994 hat das ArbZG die AZO von 1938 abgelöst. Trotz dieser Neufassung sind im gesetzlichen Ar...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
Das Arbeitsrecht hat aufgrund eines ausufernden Bestandsschutzes sowie der wachsenden betrieblichen ...
Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass d...
Seit Jahren sieht sich das arbeitsrechtliche Bestandsschutzprinzip massiver Kritik ausgesetzt: Arbei...
Das gegenwärtige ungarische Arbeitsrecht hat keine lande Vergangenheit und das wegen keine besondere...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernis...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Durch die zwischenzeitliche Anhebung des Schwellenwertes des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG im Jahre 1996 ...
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernis...
Am 1.7.1994 hat das ArbZG die AZO von 1938 abgelöst. Trotz dieser Neufassung sind im gesetzlichen Ar...
Am 1.7.1994 hat das ArbZG die AZO von 1938 abgelöst. Trotz dieser Neufassung sind im gesetzlichen Ar...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...
Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird au...