Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Bedeutung des § 2 Abs. 1 BetrVG für die Reichweite und die Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 BetrVG.. Ebenso wie im BetrVG 1952 bildet auch im BetrVG 1972 und im BetrVG 2001 der vierte Teil mit den Regelungen über die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer das eigentliche Kernstück des Gesetzes. Zentralvorschrift für die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist dabei § 87 BetrVG. Diese Regelung umfasst alle Arbeitsbedingungen, die nicht schon gesetzlich oder tariflich geregelt sind, anderseits aber oft nur einheitlich für alle Arbeitnehmer im Betrieb geregelt werden können. Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen der einzelnen Gegenstände in § 87 Abs....
Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper ...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhäl...
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat ein Arbeitgeber auch die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung ...
Die Vorschrift des § 323 Abs. 2 UmwG regelt eine Zuordnung von Arbeitnehmern zu bestimmten Betrieben...
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglicht in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die vol...
Der Autor kommt abweichend von der herrschenden Meinung zu dem Ergebnis, dass die betriebsbedingte K...
Kurzarbeit ist ein nach wie vor aktueller Faktor des Arbeits- und Wirtschaftslebens. Die Einführung ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
Die Wahl von Betriebsräten nach dem gesetzlichen Konzept des BetrVG setzt ein dreistufiges Idealbild...
Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den...
Das Betriebsverfassungsgesetz klammert die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer aus seinem Gelt...
Koppelungsgeschäfte des Betriebsrats stehen seit Jahren schon in der arbeitsrechtlichen Diskussion, ...
Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den G...
Die Untersuchung fragt nach den personal- und unternehmenspolitischen Möglichkeiten der Betriebe, de...
Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper ...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhäl...
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat ein Arbeitgeber auch die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung ...
Die Vorschrift des § 323 Abs. 2 UmwG regelt eine Zuordnung von Arbeitnehmern zu bestimmten Betrieben...
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglicht in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern die vol...
Der Autor kommt abweichend von der herrschenden Meinung zu dem Ergebnis, dass die betriebsbedingte K...
Kurzarbeit ist ein nach wie vor aktueller Faktor des Arbeits- und Wirtschaftslebens. Die Einführung ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
Die Wahl von Betriebsräten nach dem gesetzlichen Konzept des BetrVG setzt ein dreistufiges Idealbild...
Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den...
Das Betriebsverfassungsgesetz klammert die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer aus seinem Gelt...
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Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den G...
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Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper ...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhäl...