Ausgehend von der gewachsenen politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Gründung im Jahre 1951 untersucht die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen des Gerichts. Dabei wird die entscheidende Rolle der Normbindung für die Entscheidungskompetenz des Gerichts deutlich. Eine hinreichende Normbindung kann nur durch eine Interpretationsmethode erreicht werden, die den Willen des Normgebers ernst nimmt. Eine stärkere Fokussierung auf den Willen des Verfassungsgebers ist methodisch möglich. Die Entwicklungspotentiale der Verfassung bleiben dabei gewahrt. Die Arbeit zeigt am Beispiel des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG, wie eine solche verfassungskonforme Interpretationsmethode in der Praxis Bestand haben kann.»Power and th...
Der Aufsatz verfolgt das Ziel, einen theoretischen und empirischen Beitrag zur Soziologie der Kompet...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Debattieren wir in der Rechtsgeschichte zu wenig über Grundsätzliches und über Methodenfragen – oder...
Ausgehend von der gewachsenen politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Gründu...
Es liegt in der Natur verfassungsrechtlicher Normen, dass ihnen überwiegend kein eindeutiger Norminh...
Die Untersuchung wurde im Lichte der aktuellen Diskussion um die Grundlagenkrise der Juristenausbild...
Immer wieder stehen Juristen vor den Fragen, was bei einer Auslegung zulässig sei, was die Auslegung...
Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderunge...
Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist d...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - s...
Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, da...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
Mit der zunehmenden Konstitutionalisierung der Rechtsordnung ist die verfassungskonforme Auslegung z...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontrolltätigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsb...
(Re-)Construction of the System of Legislative CompetencesNew Categories for Interpretation, Applica...
Der Aufsatz verfolgt das Ziel, einen theoretischen und empirischen Beitrag zur Soziologie der Kompet...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Debattieren wir in der Rechtsgeschichte zu wenig über Grundsätzliches und über Methodenfragen – oder...
Ausgehend von der gewachsenen politischen Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts seit seiner Gründu...
Es liegt in der Natur verfassungsrechtlicher Normen, dass ihnen überwiegend kein eindeutiger Norminh...
Die Untersuchung wurde im Lichte der aktuellen Diskussion um die Grundlagenkrise der Juristenausbild...
Immer wieder stehen Juristen vor den Fragen, was bei einer Auslegung zulässig sei, was die Auslegung...
Verfassungsgerichte können »Motor« oder »Bremse« für soziale, technische und rechtliche Veränderunge...
Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist d...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - s...
Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, da...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
Mit der zunehmenden Konstitutionalisierung der Rechtsordnung ist die verfassungskonforme Auslegung z...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontrolltätigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsb...
(Re-)Construction of the System of Legislative CompetencesNew Categories for Interpretation, Applica...
Der Aufsatz verfolgt das Ziel, einen theoretischen und empirischen Beitrag zur Soziologie der Kompet...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Debattieren wir in der Rechtsgeschichte zu wenig über Grundsätzliches und über Methodenfragen – oder...