Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, dass dem Gesetzgeber bestimmte Spielräume zukämen. Die begriffliche Vielfalt ist dabei beachtlich – der Autor zeigt auf, dass das Gericht über 30 verschiedene Begriffe für die Umschreibung dieses Phänomens verwendet. Er stellt heraus, dass diese fehlende Struktur einer verfassungsrechtlichen Klärung des Spannungsverhältnisses zwischen Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht nicht dienlich ist. Die Arbeit empfiehlt eine deutlichere Trennung zwischen materiell-rechtlichen Gestaltungsspielräumen und tatsächlich-prognostischen Einschätzungs- und Beurteilungsspielräumen. Während letztere Spielräume aus der politischen Verantwortlichkeit für fehlerh...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Inwiefern regeln soziale Normen den Gebrauch unterschiedlicher Varietäten in der Hochschullehre? Phi...
Der Autor untersucht umfassend die (außer-)gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten des Prüflings geg...
Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, da...
Es liegt in der Natur verfassungsrechtlicher Normen, dass ihnen überwiegend kein eindeutiger Norminh...
In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverord...
Die Erklärung der strafrechtlichen Verantwortung benötigt eine normtheoretische Grundlage: Nämlich d...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Gegenstand der Untersuchung sind semantisch irrelevante Rektionsschwankungen bei entlehnten, sekundä...
Das Werk beschäftigt sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht und diskutiert unter Einbezie...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
Die Überprüfung von Normen auf ihre Konformität mit der Verfassung ist im Regelfall einer gerichtlic...
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen ...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontrolltätigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsb...
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Normen ist bislang noch nicht Gegenstand einer eigenständigen Unters...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Inwiefern regeln soziale Normen den Gebrauch unterschiedlicher Varietäten in der Hochschullehre? Phi...
Der Autor untersucht umfassend die (außer-)gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten des Prüflings geg...
Das Bundesverfassungsgericht betont in Verfahren direkter oder inzidenter Normenkontrollen stets, da...
Es liegt in der Natur verfassungsrechtlicher Normen, dass ihnen überwiegend kein eindeutiger Norminh...
In der Stufenordnung der staatlichen Normsetzung gewinnt die flexible Regelungsform der Rechtsverord...
Die Erklärung der strafrechtlichen Verantwortung benötigt eine normtheoretische Grundlage: Nämlich d...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Gegenstand der Untersuchung sind semantisch irrelevante Rektionsschwankungen bei entlehnten, sekundä...
Das Werk beschäftigt sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht und diskutiert unter Einbezie...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
Die Überprüfung von Normen auf ihre Konformität mit der Verfassung ist im Regelfall einer gerichtlic...
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen ...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kontrolltätigkeit des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsb...
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Normen ist bislang noch nicht Gegenstand einer eigenständigen Unters...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Inwiefern regeln soziale Normen den Gebrauch unterschiedlicher Varietäten in der Hochschullehre? Phi...
Der Autor untersucht umfassend die (außer-)gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten des Prüflings geg...