In Zeiten wirtschaftlicher Rezession besteht ein Bedürfnis des Arbeitgebers, in konjunkturellen Hochphasen zugesagte vermögenswerte Leistungen wieder abzuschaffen oder zu verringern. Dabei stehen dem Arbeitgeber theoretisch mehrere individualvertragliche (Änderungsvertrag, Änderungskündigung, einseitige Leistungsbestimmung) oder kollektivrechtliche (ablösende Betriebsvereinbarungen) Änderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine für den Arbeitgeber besonders bequeme und wichtige Möglichkeit ist der einseitige Widerruf von Leistungszusagen, der bisher noch keiner zusammenhängenden Betrachtung unterzogen worden ist. Diese Lücke versucht der Autor mit der vorliegenden Dissertation zu schließen. Im ersten Teil werden der Widerruf im Zivilrecht und ...
(AÜG) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zuvor war diese verboten. Erst1967 wurde die Arbeit...
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den gerichtsinternen und gerichtsexternen Möglichkeiten ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
In Zeiten wirtschaftlicher Rezession besteht ein Bedürfnis des Arbeitgebers, in konjunkturellen Hoch...
Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des akti...
Leistungsverdichtung und Arbeitsintensivierung zählen gegenwärtig zu den größten arbeitspolitischen ...
Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaft...
Das vergangene Jahrzehnt ging mit einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen österreichisc...
Arbeitsbedingungen beeinflussen nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern wirken in Abhängigkeit von de...
Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem J...
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Möglichkeiten der Leistungsverweigerung durch den Arbeitnehmer un...
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers für Schlechtleistungen ist mit § 326 Abs. 1 S...
Berufliche Fortbildungsmaßnahmen stellen in Zeiten von stark internationalisierten sowie sich techni...
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
Seit Jahren sieht sich das arbeitsrechtliche Bestandsschutzprinzip massiver Kritik ausgesetzt: Arbei...
(AÜG) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zuvor war diese verboten. Erst1967 wurde die Arbeit...
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den gerichtsinternen und gerichtsexternen Möglichkeiten ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...
In Zeiten wirtschaftlicher Rezession besteht ein Bedürfnis des Arbeitgebers, in konjunkturellen Hoch...
Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern wird durch die Anerkennung des akti...
Leistungsverdichtung und Arbeitsintensivierung zählen gegenwärtig zu den größten arbeitspolitischen ...
Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaft...
Das vergangene Jahrzehnt ging mit einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen österreichisc...
Arbeitsbedingungen beeinflussen nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern wirken in Abhängigkeit von de...
Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem J...
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Möglichkeiten der Leistungsverweigerung durch den Arbeitnehmer un...
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers für Schlechtleistungen ist mit § 326 Abs. 1 S...
Berufliche Fortbildungsmaßnahmen stellen in Zeiten von stark internationalisierten sowie sich techni...
Die Warteschleifen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 hat eine noch breitere Diskus...
Seit Jahren sieht sich das arbeitsrechtliche Bestandsschutzprinzip massiver Kritik ausgesetzt: Arbei...
(AÜG) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Zuvor war diese verboten. Erst1967 wurde die Arbeit...
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den gerichtsinternen und gerichtsexternen Möglichkeiten ...
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats u...