Mit dem BGH-Urteil vom 4.11.1987 wurde die Annahme, dass der Softwareüberlassungsvertrag als Kaufvertrag einzuordnen sei, bestätigt. Statt der bislang vertretenen Trennung von körperlichem Träger und geistigem Inhalt sind Programm und Datenträger nunmehr als untrennbare Einheit anzusehen. Damit ist jedoch eine Lawine an Konsequenzen für verschiedenste Rechtsbereiche losgetreten. Aufgezeigt werden die Auswirkungen auf das Urheber-, AGB- und Handelsrecht sowie auf die Produkthaftung, Internationales Kaufrecht, Konkurs- und Steuerrecht
Am 14. Mai 1991 ist die neue EG-Richtlinie zum Softwareschutz verabschiedet worden. Der Verfasser un...
Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, verschiedene auf dem Markt verfügbare Systeme zur Verteilung von ...
Die Schuldrechtsreform hat die Abgrenzung des Kaufvertrags vom Werkvertrag erheblich verändert. Zwar...
Ines Hantschel untersucht die zunehmende Unabhängigkeit des Softwarehandels von Datenträgern. Sie st...
In kritischer Auseinandersetzung mit dem BGH-Urteil vom 4.11.1987 wird herausgestellt, dass und waru...
Nach der Silobauteile-Entscheidung (BGH, NJW 2009, 2877) wurde in der juristischen Literatur diskuti...
Zahlreiche Ansätze existieren zur rechtlichen Einordnung von Softwareüberlassungsverträgen. So wird ...
Kreuzer F. Nutzungsbeschränkungen in Softwareverträgen: kartellrechtliche Implikationen für den vert...
Zum Einstieg in das Thema der Softwarerechte werden jene relevanten nationalen und internationalen N...
Die zwölf kommentierten Vertragsmuster stellen einen Überblick über die wichtigsten Vertragstypen au...
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung http:/...
Der Kurzbeitrag wendet sich der Frage zu, ob die Gewährleistung bei Gebrauchtsoftware in AGB völlig ...
Betrug ist eine Herausforderung, mit der jede Versicherung seit jeher zu kämpfen hat. Der durch Betr...
Die Raumfahrtbranche ist bekannt für ihre konsequente Ausrichtung auf hohe Produktqualität, da Hardw...
Eine moderne Welt ist ohne Software schlicht nicht mehr vorstellbar. Die wirtschaftliche und gesells...
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