Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2011 mit seiner Mehrheit der regierenden Koalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen den im Herbst 2010 von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Bibliotheksgesetzes zugunsten eines allgemeinen Kulturfördergesetzes zurückgestellt. Wenn dessen politische Implikationen es waren, nicht nur die Landeskulturpolitik auf eine eigengesetzliche Grundlage zu stellen, sondern zugleich in den Städten und Gemeinden einen Pflichtteil an Kulturleistungen zu begründen, was seine besondere Bedeutung in den zahlreichen Haushaltssicherungskommunen hätte entfalten können, dann ist diese Intention der Kulturpolitik nicht erfüllt worden. Unerfüllt geblieben ist zudem die eigengesetzliche Regelung für die Bi...