Die vorliegende Arbeit erörtert die Reichweite des europarechtlich gewährleisteten Diskriminierungsschutzes von sogenannten "weltlichen" Arbeitnehmern und Stellenbewerbern bei arbeitgebenden Religions- und Weltanschauungs¬gemein-schaften. Zentraler Anknüpfungspunkt der vorliegenden Untersuchung ist die europarechtliche Richtlinienvorgabe gemäß Art 4 Abs 2 der Gleichbehandlungs-rahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG), welche religiös bzw weltanschaulich gebundenen Arbeitgebern eine spezielle Ausnahme vom Diskriminierungsverbot wegen der Religion und Weltanschauung in der Arbeitswelt (Art 1 und 2 RL 2000/78/EG) einräumt. Die Auslegung bzw Rechtsanwendung dieser häufig auch als "Kirchenklausel" bezeichneten Ausnahmereglung erweist sich in mehrfacher...
In den gegenwärtigen demokratischen Ländern die Norm ist, religiöse Freiheit und Hauptrechte gemcß d...
Markus Söbbeke-Krajewski untersucht den Bestand an religionsrechtlichen Regeln, die die EU produzier...
Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitäts...
Das kirchenspezifische Arbeitsrecht in Deutschland bildet die wohl am meisten beachtete Materie des ...
Schon das Grundgesetz fordert die Gleichheit von Mann und Frau ein und untersagt Benachteiligung ode...
Um das Thema von Anfang zu erfassen, wird in einem kurzen historischen Abriss die Geschichte des kir...
Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder ...
Das Buch enthält die Vorträge einer wissenschaftlichen und zugleich praxisbezogenen Fachtagung, die ...
Die Renaissance des religiösen Lebens auf dem Territorium des Bezirkes Winniza erfolgte vor allem du...
Kopftuch- und Karikaturenstreit, die Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI. und die Absetzung der...
Wer in einer Einrichtung der beiden großen Kirchen in Deutschland eine Anstellung sucht, kann in ach...
Das Verhältnis von Staat und Kirchen (respektive Religionsgemeinschaften) wird in Deutschland tradit...
Die Statistiken verschiedener Gleichbehandlungsinstitutionen weisen darauf hin, dass Diskriminierung...
Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften i...
Ein Staat kann in unterschiedlicher Weise Kirchen und Religionsgemeinschaften begegnen, sich dieser ...
In den gegenwärtigen demokratischen Ländern die Norm ist, religiöse Freiheit und Hauptrechte gemcß d...
Markus Söbbeke-Krajewski untersucht den Bestand an religionsrechtlichen Regeln, die die EU produzier...
Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitäts...
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Ein Staat kann in unterschiedlicher Weise Kirchen und Religionsgemeinschaften begegnen, sich dieser ...
In den gegenwärtigen demokratischen Ländern die Norm ist, religiöse Freiheit und Hauptrechte gemcß d...
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Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitäts...