Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden Zahl der Auslandseinsätze unter dem Dach der UN kann man die Bundeswehr ohne weiteres mit dem Prädikat »Armee im Einsatz« versehen. Im Rahmen dieser Einsätze kann es zu Individualrechtsgutsverletzungen kommen, die haftungsrechtliche Ausgleichsbegehren der Opfer entstehen lassen. Das zeigt aktuell die von Bremer Anwälten im Namen von 78 afghanischen Familien angeregte außergerichtliche Einigung – als Folge der Luftangriffe auf die Tanklastzüge in Afghanistan – mit dem Bundesverteidigungsministerium. Zwar wurde dieser Einsatz nicht von der Bundeswehr selbst geflogen, jedoch geht er auf eine deutsche Anforderung zurück. Es stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von UN-F...