Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff. BGB einschließlich der hierzu entwickelten Dogmatik auf die außervertragliche Haftung und die damit vergleichbare Vertragshaftung für Integritäts- und Verzugsschäden zugeschnitten und hiernach kein allgemeines Schadensrecht sind. Da die grundlegenden Fragen der Anspruchsbemessung des Schadensersatzes statt der Leistung von den §§ 249 ff. BGB und der schadensrechtlichen Dogmatik nicht adressiert werden, schlägt der Verfasser vor, stattdessen den Haftungszweck der §§ 280 I, III, 281 I 1, IV BGB als maßgeblichen Parameter heranzuziehen. Dieser Anspruch erweist sich als eine alternative Form der Vertragserfüllung. Er ist anhand des vertragliche...
Die Arbeit untersucht das richterrechtlich entwickelte Rechtsinstitut der Ergänzungsbilanz, das der ...
Die Frage des Ersatzes frustrierter Aufwendungen ist eine der schwierigsten und umstrittensten im Sc...
Der Beitrag beleuchtet das System der Schadensersatzansprüche in den §§ 280 ff. BGB. Dabei offenbare...
Die Arbeit entwickelt am Beispiel der Nichterfüllung des Kaufvertrages die These, dass die §§ 249 ff...
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob dem Übernehmer im Fall eines schon b...
Hat ein schädigendes Ereignis auch einen vermögenswerten Vorteil für den Geschädigten ausgelöst, dan...
Befindet sich eine Vertragsbeziehung wegen der Möglichkeit der Rücktrittsausübung in einer Schwebela...
Die Arbeit beantwortet die Frage, aus welchem Grund der ursprüngliche Gesetzgeber mit §§ 2382, 2383 ...
Die Arbeit befasst sich mit dem oft unaufklärbaren und als Black Box bezeichneten Kausalitätsproblem...
Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit du...
Die Arbeit thematisiert dogmatische Fragestellungen der Rückabwicklung von Erwerbsvorgängen nach § 1...
Nach einer Definition des immateriellen Schadensbegriffs und anderen Grundsätzen werden zunächst die...
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern private Schadensgestaltungen wie Fangpräm...
Gemäß § 453 Abs. 1 BGB sind auf den Kauf von Rechten – und damit auch auf den Kauf von Forderungen –...
Maßgebliches privatrechtliches Instrument zur Äquivalenzkontrolle bei Austauschverträgen ist § 138 B...
Die Arbeit untersucht das richterrechtlich entwickelte Rechtsinstitut der Ergänzungsbilanz, das der ...
Die Frage des Ersatzes frustrierter Aufwendungen ist eine der schwierigsten und umstrittensten im Sc...
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