Wegen Zahlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland aufgrund willkürlicher Außerkraftsetzung der Rechtsordnung in diesem Staat infolge unerlaubter Handlungen und Unterlassungen seiner Bürger und Beamten, was zur Zerstörung gesellschaftlicher Grundlagen und zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags führte im Sinne von Paragraphen 313, 682, 687, 705, 706, 708, 709, 711 – 719 BGB, erkläre ich de facto bereits erfolgte Selbstauflösung der Bundesrepublik Deutschland und löse de jure sie, ausnahmslos alle innerstaatliche Vereine, Gesellschaften, Unternehmen, Gerichte u.ä., sowie ihre außerstaatliche Bündnisse auf gemäß Paragraphen 726 und 728 BGB