Im Ampel-Koalitionsvertrag wurde eine Pro-Kopf-Ausschüttung (Klimageld) von zusätzlichen Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 vereinbart. Über die Optionen einer verwaltungstechnischen Umsetzung wurde breit diskutiert. Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Erfassung der Bankverbindung auf den Weg gebracht. Hier soll ein Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung unterbreitet werden, der darauf abzielt, das Klimageld so sichtbar und die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen. Außerdem wird ein Vorschlag unterbreitet, wie es möglich wäre, die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 als Klimageld auszuschütten. Als Erstes wird ein zukünftiger Frame beschrieben, in den das Klimageld gestellt werden sollte