Jedermann hat das Recht, seine Privatsphäre in der Presse gegen ein Honorar zu vermarkten. Verletzt die Presse z. B. durch die Veröffentlichung erfundener »Exklusivinterviews« dieses Vermarktungsrecht, so müssen die hieraus erzielten Gewinne den Betroffenen zustehen. Der Autor zeigt erstmals detailliert auf, daß das Recht zur Darstellung des Privaten den Betroffenen vermögenswert zugewiesen werden kann. Wie auch in anderen europäischen Rechtsordnungen führt die Verletzung dieses Rechts neben einem Schmerzensgeldanspruch zur Abschöpfung des materiellen Verletzervorteils. Der Caroline-von-Monaco-Rechtsprechung zufolge soll die Presse allerdings die erzielten Gewinne nicht herausgeben, sondern aus Präventionsgründen lediglich ein erhöhtes Schm...
Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebo...
Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persönlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selb...
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Getruckt in der Statt Trier durch Ægidium Immendorff/ im Jahr ...
Jedermann hat das Recht, seine Privatsphäre in der Presse gegen ein Honorar zu vermarkten. Verletzt ...
Der Verfasser untersucht das Urteil des EGMR in der Sache Caroline von Hannover (ex-Monaco) gegen De...
Für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft ist es entscheidend, dass Medien umfassend u...
Im Ringen der Medien um Marktanteile wird das Privatleben Prominenter zunehmend zu einer ...
Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jed...
Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit ...
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Pressefreiheit und...
Eine Reihe von Caroline von Monaco sowie Marlene Dietrich betreffende Entscheidungen des BGH haben e...
Sebastian Luth untersucht in der vorliegenden Arbeit die Vertretungsbefugnis des Vorstandes in recht...
Die Vorbehaltsklausel des ordre publique stellt traditionell eine der wichtigsten Ausnahmen von den ...
Die Kommerzialisierung der Persönlichkeitsmerkmale ist in der heutigen Zeit bei Prominenten als enor...
Dieser Artikel beschäftigt sich mit einigen ökonomischen Aspekten der Primärprävention aus internati...
Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebo...
Das Recht auf Privatheit steht seit jeher im Zentrum des Persönlichkeitsschutzes. Als Recht auf Selb...
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Getruckt in der Statt Trier durch Ægidium Immendorff/ im Jahr ...
Jedermann hat das Recht, seine Privatsphäre in der Presse gegen ein Honorar zu vermarkten. Verletzt ...
Der Verfasser untersucht das Urteil des EGMR in der Sache Caroline von Hannover (ex-Monaco) gegen De...
Für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft ist es entscheidend, dass Medien umfassend u...
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Vor dem Hintergrund des maßgeblich aus dem Recht auf rechtliches Gehör abgeleiteten Gebots, dass jed...
Der BGH hat in zwei Urteilen vom 1. Dezember 1999 erstmals entschieden, daß die Befugnisse, die mit ...
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Die Vorbehaltsklausel des ordre publique stellt traditionell eine der wichtigsten Ausnahmen von den ...
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Im Zentrum der Arbeit steht der Preis als Kernelement im Übernahmeangebot. Der den Aktionären angebo...
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Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Getruckt in der Statt Trier durch Ægidium Immendorff/ im Jahr ...