Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Für die in Anspruch genommenen Geschäftsführer ist die Beantwortung dieser Frage regelmäßig von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Die Untersuchung zeigt u. a. auf, dass § 64 S.1 GmbHG a. F. als wichtigste gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm für die Risikoübernahme mit der insolvenzrechtlichen Antragspflicht gem. §15a Abs.1 InsO und der Neuregelung der Ersatzpflicht gem. § 15b InsO zu harmonisieren und entsprechend auszulegen ist. So setzt die Übernahme des Insolvenzrisikos durch den Geschäftsführer ein Überschreiten seiner gesellschaftsrec...
Die Zeit der Wirtschaftskrise hat auch in Österreich dazu geführt, dass die Zahl der Insolvenzen sei...
Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolve...
Ein Insolvenzverfahren kann nicht eröffnet werden, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist....
Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz d...
?Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Vorfeld der formellen Insolvenz?Die vorliegende A...
Gläubigerautonomie gilt als Prinzip des Insolvenzrechts. Sie wird aber nicht grundlos immer wieder a...
GmbH-Gesellschaftsverträge enthalten oftmals Vereinbarungen, die einen insolventen Gesellschafter ve...
Durch das IRÄG 2010 wurde dem Sanierungs- und Fortführungsgedanken eines insolventen Unternehmens ei...
Da die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen kontinuierlich ansteigt, stellt sich für viele Betroffen...
Das System der österreichischen Sozialversicherung wird großteils ohne steuerliche Zuschüsse finanzi...
Die zentrale Regelungsaufgabe insolvenzbezogenen Gläubigerschutzrechts besteht in der Sicherstellung...
Der Insolvenzverwalter hat nach § 81 Abs 1 IO die durch den Gegenstand seiner Geschäftsführung gebot...
Diese Diplomarbeit befasst sich mit ausgewählten Rechtsfragen und Entwicklungen im Zusammenhang mit ...
Für den Schuldner und seine Familie ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen m...
Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeite...
Die Zeit der Wirtschaftskrise hat auch in Österreich dazu geführt, dass die Zahl der Insolvenzen sei...
Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolve...
Ein Insolvenzverfahren kann nicht eröffnet werden, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist....
Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz d...
?Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Vorfeld der formellen Insolvenz?Die vorliegende A...
Gläubigerautonomie gilt als Prinzip des Insolvenzrechts. Sie wird aber nicht grundlos immer wieder a...
GmbH-Gesellschaftsverträge enthalten oftmals Vereinbarungen, die einen insolventen Gesellschafter ve...
Durch das IRÄG 2010 wurde dem Sanierungs- und Fortführungsgedanken eines insolventen Unternehmens ei...
Da die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen kontinuierlich ansteigt, stellt sich für viele Betroffen...
Das System der österreichischen Sozialversicherung wird großteils ohne steuerliche Zuschüsse finanzi...
Die zentrale Regelungsaufgabe insolvenzbezogenen Gläubigerschutzrechts besteht in der Sicherstellung...
Der Insolvenzverwalter hat nach § 81 Abs 1 IO die durch den Gegenstand seiner Geschäftsführung gebot...
Diese Diplomarbeit befasst sich mit ausgewählten Rechtsfragen und Entwicklungen im Zusammenhang mit ...
Für den Schuldner und seine Familie ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen m...
Die Arbeit untersucht die These von der Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes und arbeite...
Die Zeit der Wirtschaftskrise hat auch in Österreich dazu geführt, dass die Zahl der Insolvenzen sei...
Die Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Schuldner ist den deutschsprachigen Konkurs- und Insolve...
Ein Insolvenzverfahren kann nicht eröffnet werden, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist....