Der „ Galerie“ genannte Raum, der in Frankreich ab dem 14. Jahrhundert belegt ist, dient dazu, im Innenraum spazieren zu gehen. Sehr bald entwickelt er sich zu einem wichtigen Bestandteil der adeligen Behausung und wird dementsprechend ausgeschmückt. Bis ins 16. Jahrhundert einschließlich bleibt er jedoch weitestgehend der Privatsphäre des Wohnsitzes zugehörig. Als privater Raum, in den man sich mit einem wichtigen Besucher zurückziehen kann, wie in der Galerie Franz‘ I. in Fontainebleau, hat er außer dem Spaziergang vielfältige weitere Funktionen. Man zieht sich dorthin zurück, um zu meditieren oder über Geschäfte zu reden, man zeigt dort Kunstwerke, man bewahrt dort Bücher auf. Ab dem 16. Jahrhundert jedoch existiert auch ein Galerietyp, ...