Die Arbeit untersucht die Beziehungen, die zwischen dem Recht am Gewerbebetrieb als sonstigem Recht in § 823 I BGB und der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung bestehen. Besondere Beachtung finden dabei das Merkmal des betriebsbezogenen Eingriffs und die Güter- und Interessenabwägung, die für beide Rechtsfiguren relevant ist. Sodann werden die aktuellen und wichtigen Fallgruppen der mittelbaren Schädigung des geschäftlichen Ansehens sowie der unwissentlichen Mitwirkung an Angriffen gegen IT-Systeme von Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt. Für diese wird eine ohne das dogmatisch zweifelhafte Recht am Gewerbebetrieb auskommende Lösung erarbeitet, die im Einklang mit dem System des Deliktsrechts steht. Sie greift auf das Rechtsgut der E...
Haftung des Arbeitgebers bei Fehlverhalten in der GehaltsexekutionHat ein Gläubiger gegen seinen Sch...
Der Autor befaßt sich mit dem grundrechtlichen Schutz der wirtschaftlich-unternehmerischen Betätigun...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...
Die Arbeit untersucht die Beziehungen, die zwischen dem Recht am Gewerbebetrieb als sonstigem Recht ...
Mit dem vorliegenden Band 7 „Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte“ der Schriftenrei...
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach der möglichen Pflicht eines Dritten, sich im Geschäf...
Vertragliche Schuldbeziehungen sind Voraussetzung für die geschäftlichen Beziehungen von und zwische...
Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit du...
Unterlassungsansprüche im Betriebsverfassungsrecht sind seit den 1980er Jahren Gegenstand rechtswiss...
Die Gestaltung von Zivilrechtsfolgen bei Verstößen gegen Verbote des Missbrauchs von Marktmacht ist ...
Das Gewerberecht ist eine der wichtigsten Regelungsmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts und f...
Der Begriff Erwachsenenschutzrecht gilt für Kinder und Erwachsene. Diese Bachelor-Arbeit widmet sich...
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Gewinnermittlungen, die für eine Rechtsformwahl ...
Tobias Wipplinger knüpft an die Problematik der Beteiligung der BGB-Gesellschaft an den Personenhand...
In der vorliegenden Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob es aufgrund gesellschaftsrechtlicher, r...
Haftung des Arbeitgebers bei Fehlverhalten in der GehaltsexekutionHat ein Gläubiger gegen seinen Sch...
Der Autor befaßt sich mit dem grundrechtlichen Schutz der wirtschaftlich-unternehmerischen Betätigun...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...
Die Arbeit untersucht die Beziehungen, die zwischen dem Recht am Gewerbebetrieb als sonstigem Recht ...
Mit dem vorliegenden Band 7 „Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte“ der Schriftenrei...
Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage nach der möglichen Pflicht eines Dritten, sich im Geschäf...
Vertragliche Schuldbeziehungen sind Voraussetzung für die geschäftlichen Beziehungen von und zwische...
Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit du...
Unterlassungsansprüche im Betriebsverfassungsrecht sind seit den 1980er Jahren Gegenstand rechtswiss...
Die Gestaltung von Zivilrechtsfolgen bei Verstößen gegen Verbote des Missbrauchs von Marktmacht ist ...
Das Gewerberecht ist eine der wichtigsten Regelungsmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts und f...
Der Begriff Erwachsenenschutzrecht gilt für Kinder und Erwachsene. Diese Bachelor-Arbeit widmet sich...
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Gewinnermittlungen, die für eine Rechtsformwahl ...
Tobias Wipplinger knüpft an die Problematik der Beteiligung der BGB-Gesellschaft an den Personenhand...
In der vorliegenden Arbeit soll die Frage geklärt werden, ob es aufgrund gesellschaftsrechtlicher, r...
Haftung des Arbeitgebers bei Fehlverhalten in der GehaltsexekutionHat ein Gläubiger gegen seinen Sch...
Der Autor befaßt sich mit dem grundrechtlichen Schutz der wirtschaftlich-unternehmerischen Betätigun...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...