Inwieweit Art. 14 GG die Eigentümer von Naturgütern vor umweltrechtlichen Eigentumsbeschränkungen schützt, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Wenig Beachtung erfuhr demgegenüber bislang die (Vor-)Frage nach den genauen Angriffspunkten des Umweltrechts innerhalb der Struktur des verfassungsrechtlichen Eigentumstatbestandes. Daß insoweit Klärungsbedarf besteht, zeigt sich an widersprüchlichen Interpretationen, etwa in den Bereichen des Wasserschutzes, des Schutzes von Arten und Biotopen sowie des Schutzes des Naturhaushalts. Während umweltrechtliche Regelungen nach einigen Auslegungen Handlungsbefugnisse der Grundeigentümer beschneiden, treffen sie nach anderen Auslegungen eigentumsrechtliche Bestimmungen über die jeweiligen Schutzgüt...