Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Provinzen des römischen Reichs fort und wendet sich nunmehr Gallien zu, einem besonders ergiebigen Reichsteil. Hier wurde das römische Recht schon von Cäsar eingeführt, aber bodenständige Juristen des römischen Rechts gab es erst seit dem 2. Jh.; dann reißt die Reihe bis zum Untergang der Merowinger nicht mehr ab. Die literarische Hinterlassenschaft dieser Juristen ist reich, wenn sie auch nicht an die klassische Rechtswissenschaft heranreicht. Man bereitete hauptstädtische Erzeugnisse für die Bedürfnisse der Provinz auf.In der Völkerwanderungszeit beherbergte Gallien das juristisch ehrgeizigste Germanenvolk, die Westgoten, die nicht nur für die ...
Regalrechte sind historische Monopole der Kantone. Die Rechtsprechung lässt den Kantonen bei der Aus...
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch ...
Christof Bernhart geht von einem simplen Befund aus, der gleichwohl nicht gebührend beachtet wird: D...
Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Prov...
Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Prov...
In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem...
In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
In dieser Abhandlung handelt der Verfasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
Städte des römisch-deutschen Reiches haben zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Umf...
Ohne Titel. - Beginn des Textes: Ew. Excellenz, Hochwürden und Unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren ....
Das Verhältnis zwischen dem EuGH und den nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten erweist sich in...
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch ...
Regalrechte sind historische Monopole der Kantone. Die Rechtsprechung lässt den Kantonen bei der Aus...
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch ...
Christof Bernhart geht von einem simplen Befund aus, der gleichwohl nicht gebührend beachtet wird: D...
Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Prov...
Mit dieser Untersuchung setzt der Verfasser seine Studien über die römische Jurisprudenz in den Prov...
In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem...
In der Arbeit werden die Konsequenzen betrachtet, die sich im ehemaligen weströmischen Reich aus dem...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
In dieser Abhandlung handelt der Verfasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts als...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
Der Autor untersucht Entscheidungen des klassischen römischen Zivilrechts (ius civile), bei denen si...
Städte des römisch-deutschen Reiches haben zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Umf...
Ohne Titel. - Beginn des Textes: Ew. Excellenz, Hochwürden und Unsere Hoch- und Vielgeehrte Herren ....
Das Verhältnis zwischen dem EuGH und den nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten erweist sich in...
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch ...
Regalrechte sind historische Monopole der Kantone. Die Rechtsprechung lässt den Kantonen bei der Aus...
Auch wenn heute auf den ersten Blick nicht mehr viel, nur noch Ruinen davon übrig sind, so war doch ...
Christof Bernhart geht von einem simplen Befund aus, der gleichwohl nicht gebührend beachtet wird: D...