Vor mehr als 100 Jahren hat die Entwicklung des akzessorischen Rechnungslegungsanspruchs im Recht des geistigen Eigentums ihren Anfang genommen. Seitdem haben sich Rechtsprechung und Literatur um seine Ausgestaltung bemüht, ohne allerdings bis heute zu einem durchweg stimmigen und vor allem erfolgversprechenden Gesamtkonzept zu gelangen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Änderungen, die das zur Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie ergangene Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Bereich der Informationsansprüche mit sich gebracht hat, galt es den akzessorischen Rechnungslegungsanspruch näher zu untersuchen. Annette Repar stellt fest, dass der Grund für bestimmte Ungereimtheiten nicht nur...