Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot insgesamt nichtig oder bleibt es jedenfalls für eine Dauer von zulässigen zwei Jahren wirksam? Wie fällt die Bewertung bei geografisch oder sachlich überschießenden Abreden aus? Und gelten die Grundsätze nur für Wettbewerbsverbote oder für überschießende und daher kartellverbotswidrige Abreden insgesamt? Der Frage der Vereinbarkeit einer geltungserhaltenden Reduktion mit der kartellrechtlichen Nichtigkeitsfolge nähert sich die Autorin aus verschiedenen Perspektiven, die sowohl die Gemengelage zwischen europäischem Kartellverbot, nationalem Kartellverbot und allgemeinem Zivilrecht abbilden, als auch schadensersatz- und bußgeldrechtliche Konsequ...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...
Kartelle verursachen immense Vermögensschäden. Die durch einen Wettbewerbsverstoß geschädigte Partei...
Es sind spannende Zeiten für das Wettbewerbsrecht: Das UWG in Deutschland und Österreich musste an d...
Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot i...
Seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts überziehen sich die internationalen IT-Konzerne weltweit mit Un...
Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit du...
Jan Knöbl befasst sich mit dem Rechtsschutz bei der Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte und...
Der einzelne Urheber ist in aller Regel nicht in der Lage, seine urheberrechtlichen Nutzungsrechte s...
Rechtswidrige Beihilfen sind Beihilfen, die unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art 108 ...
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger de...
In der vorliegenden Arbeit wird zu Beginn ganz allgemein geprüft welche Vor- und Nachteile eine Mäng...
In ausschließlichen Patentlizenz- und Know-how-Verträgen verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber...
Kommt es auch ausserhalb von Übereinkommen, sekundärem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Mensc...
Die Rechtsnachfolge unter juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist aktueller denn je. Zahlr...
Stefan Werres widmet sich der bislang wenig beachteten Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Verfass...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...
Kartelle verursachen immense Vermögensschäden. Die durch einen Wettbewerbsverstoß geschädigte Partei...
Es sind spannende Zeiten für das Wettbewerbsrecht: Das UWG in Deutschland und Österreich musste an d...
Ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von 10 Jahren wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot i...
Seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts überziehen sich die internationalen IT-Konzerne weltweit mit Un...
Auch heute ist die Frage nach den Grenzen einer zulässigen Verwertung einer dinglichen Sicherheit du...
Jan Knöbl befasst sich mit dem Rechtsschutz bei der Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte und...
Der einzelne Urheber ist in aller Regel nicht in der Lage, seine urheberrechtlichen Nutzungsrechte s...
Rechtswidrige Beihilfen sind Beihilfen, die unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art 108 ...
Werden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, dann muß die Rechtsordnung regeln, ob dem Gläubiger de...
In der vorliegenden Arbeit wird zu Beginn ganz allgemein geprüft welche Vor- und Nachteile eine Mäng...
In ausschließlichen Patentlizenz- und Know-how-Verträgen verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber...
Kommt es auch ausserhalb von Übereinkommen, sekundärem Gemeinschaftsrecht und der Europäischen Mensc...
Die Rechtsnachfolge unter juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist aktueller denn je. Zahlr...
Stefan Werres widmet sich der bislang wenig beachteten Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Verfass...
Unternehmen können sich gegen den Vorwurf eines möglichen Kartellrechtsverstosses mit Hinweis auf da...
Kartelle verursachen immense Vermögensschäden. Die durch einen Wettbewerbsverstoß geschädigte Partei...
Es sind spannende Zeiten für das Wettbewerbsrecht: Das UWG in Deutschland und Österreich musste an d...