Die Statistik belegt, dass sich Kommunen bei der wirtschaftlichen Betätigung überwiegend privatrechtlicher Organisationsformen des Gesellschaftsrechts bedienen. Wird dieser Weg beschritten und die Rechtsform der GmbH oder der Aktiengesellschaft gewählt, hat dies für die Kommune die rechtliche Konsequenz, dass sowohl die Vorgaben des Gesellschaftsrechts zu beachten sind als auch eine Bindung an das Gemeindewirtschaftsrecht besteht. Diese doppelte Bindung kann zu Problemen führen, wenn beide Rechtsquellen widersprüchliche Anforderungen an die Kommune stellen. Wie solche Widersprüche aufzulösen sind, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die hiesige Untersuchung analysiert die bisherigen Ansätze und offenbart eine partielle Verfassungswidrigkeit d...