Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler ...