Für das politische Kunststück der Wiedervereinigung Deutschlands war der Einigungsvertrag das "staatsrechtliche Kernstück". Unter dem zweifachen Druck überbordender Stoffülle und unausweichlicher Zeitnot gedieh er dennoch zu einem Meisterstück deutscher Bürokratie, die souverän den historischen Ausnahmefall beherrschte. Doch die Gunst des großen Augenblicks versagt die Muße zu vertiefender Sorgfalt im Kleinen. So darf es nicht wundern, wenn der Einigungsvertrag Verwerfungen aufweist. Sie erscheinen vor allem an jenen Vertragsstellen, die als einfaches Bundesrecht vom Grundgesetz abweichen, obwohl sie trotz Verabschiedung des Einigungsvertragsgesetzes mit verfassungsändernden Mehrheiten in ihrem Normenrang nicht geadelt wurden. Dies verhinde...
Art. 146 GG erlaubt es einem nicht näher bestimmten Verfassungsorgan unter Bedingungen, deren Bedeut...
In Smends Wirken bilden Staat und Kirche die beiden großen Gegenstände. Die Verfassungslehre und -pr...
Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaub...
Für das politische Kunststück der Wiedervereinigung Deutschlands war der Einigungsvertrag das "staat...
An zentraler Stelle und dennoch vielfach unbekannt regelt das Grundgesetz in Artikel 18 die Verwirku...
Immer wieder berufen sich Abgeordnete bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen mit Mandat...
Der Beitrag behandelt drei Fragen, die im Zusammenhang mit Grundrechten in der Bundesrepublik Deutsc...
Das weltweite militärische Engagement Deutschlands stellt nicht nur die Politik, sondern auch die ve...
Grundrechtseingriffe sind für die Strafverfolgungsbehörden ein unverzichtbares Mittel insbesondere z...
Beim Erwerb von Kunstgegenständen muss das Recht in seiner sozialen Steuerungsfunktion einen Ausglei...
Ein Verwirkungsverfahren nach Art. 18 GG ist viermal versucht, und nie erfolgreich abgeschlossen wor...
Gegenstand dieses Artikels ist die Frage, wie die Kompetenz eines Verfassungsgerichts, Entscheidunge...
Die Arbeit diskutiert am Beispiel des Konfliktes zwischen der Kunstfreiheit und den Strafnormen zum ...
Der Beitrag untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht den ursprünglich traditionsgemäßen Grundrec...
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 gewährleistet in den Artikeln I bis...
Art. 146 GG erlaubt es einem nicht näher bestimmten Verfassungsorgan unter Bedingungen, deren Bedeut...
In Smends Wirken bilden Staat und Kirche die beiden großen Gegenstände. Die Verfassungslehre und -pr...
Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaub...
Für das politische Kunststück der Wiedervereinigung Deutschlands war der Einigungsvertrag das "staat...
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