Das sogenannte richterliche Prüfungsrecht (gleichbedeutend: konkrete Normenkontrolle) ist unter dem Grundgesetz nicht mehr umstritten. Art. 100 Abs. 1 GG setzt ein entsprechendes Prüfungsrecht jedes Richters voraus und monopolisiert lediglich die Normverwerfungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht. In der allgemeinen Auffassung erscheint das richterliche Prüfungsrecht als unverzichtbares Element, ja sogar als Vollendung des modernen Verfassungsstaates. Doch ganz so selbstverständlich, wie man als deutscher Verfassungsjurist meinen könnte, ist die Verbindung von Verfassungsstaat und richterlichem Prüfungsrecht nicht. Andere westliche Demokratien wie Frankreich und Großbritannien kennen kein entsprechendes Rechtsinstitut repressiver richte...
Die nähere Bestimmung der Rechtspflichten, die den Hersteller von Produkten treffen, ist unerlässlic...
Ein sich präventiv legitimierendes "modernes" Strafrecht kann, will es den Erwartungen gerecht werde...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - s...
Das sogenannte richterliche Prüfungsrecht (gleichbedeutend: konkrete Normenkontrolle) ist unter dem ...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Die Überprüfung von Normen auf ihre Konformität mit der Verfassung ist im Regelfall einer gerichtlic...
Die Rolle des Verwaltungsrichters hat sich mit zunehmendem Einfluß des Europarechts nachhaltig verän...
Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist d...
Wird im modernen Verfassungsstaat der Vorrang des Gesetzes durch einen Vorrang des Verfassungsgesetz...
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen ...
Als Verfassungsstaaten definieren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich durch die Güte ihr...
Standards gehören zu Kriterien, die für die Beurteilung des Erfolgs und der Qualität bildungspraktis...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
Normung und deren Ergebnis, die Normen, sind inzwischen als wichtige Instrumente der Wirtschafts- un...
Eine begleitende Normungsarbeit ist in allen Phasen des Forschungsprozesses sinnvoll. So ist es in d...
Die nähere Bestimmung der Rechtspflichten, die den Hersteller von Produkten treffen, ist unerlässlic...
Ein sich präventiv legitimierendes "modernes" Strafrecht kann, will es den Erwartungen gerecht werde...
Verfassungsprinzipien - verstanden als Oberbegriff zu Staatsziel- und Staatsstrukturbestimmungen - s...
Das sogenannte richterliche Prüfungsrecht (gleichbedeutend: konkrete Normenkontrolle) ist unter dem ...
Durch die Vergrößerung des Verfassungsgerichts und erhebliche Beschneidung seiner Kontrollrechte ent...
Die Überprüfung von Normen auf ihre Konformität mit der Verfassung ist im Regelfall einer gerichtlic...
Die Rolle des Verwaltungsrichters hat sich mit zunehmendem Einfluß des Europarechts nachhaltig verän...
Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist d...
Wird im modernen Verfassungsstaat der Vorrang des Gesetzes durch einen Vorrang des Verfassungsgesetz...
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Standards gehören zu Kriterien, die für die Beurteilung des Erfolgs und der Qualität bildungspraktis...
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompet...
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Eine begleitende Normungsarbeit ist in allen Phasen des Forschungsprozesses sinnvoll. So ist es in d...
Die nähere Bestimmung der Rechtspflichten, die den Hersteller von Produkten treffen, ist unerlässlic...
Ein sich präventiv legitimierendes "modernes" Strafrecht kann, will es den Erwartungen gerecht werde...
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