§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. An einen Verstoß knüpft diese Norm erhebliche Sanktionen: zum einen durch ein auf sechs Jahre befristetes Rückkehrverbot und zum anderen durch Beschränkungen der Vergütung von Leistungen, die ein Arzt nach seinem Verzicht sozialversicherten Patienten erbringt.Weil die Vorschrift bereits praktische Bedeutung erlangte, ihre Verfassungsmäßigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist, widmet sich die Untersuchung ausführlich den einschlägigen Verfassungsfragen. Nach einer Erörterung der Voraussetzungen für ein abgestimmtes Verfahren oder Verhalten von Vertragsärzten zeigt die Arbeit schwerwieg...
Wie verhalten sich konkurrierende Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt zueinander? Diese F...
Die Verbandsklage ist ein Institut, das schon lange sowohl in der deutschen als auch in der österrei...
Das Verhältnis zwischen Konkurs und Adel in der Vormoderne war spannungsreich. Der Adel zeichnete si...
§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollekt...
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Be...
Das moderne Gesundheitswesen ist in wachsendem Maße von Wirtschaftlichkeitsstreben und Wettbewerb ge...
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Widerruf eines Vertrages nach Art. 40a ff. OR seinem Zweck n...
Der Schutz des schwächeren Vertragspartners stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtsordnung d...
Die Frage nach der Verbindlichkeit des Rechts, die Frage also, ob dem Recht über seine äußere Zwangs...
Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Gültigkeit von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG...
Die im Zuge der Schuldrechtsreform betriebene Integration des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes i...
Verträge im Einkauf sind häufig ohne feste rechtliche Konturen. Eine Vielfalt weiterer gesetzlicher ...
Die Neuregelung des beschleunigten Verfahrens, die im Mittelpunkt des am 1.12.1994 in Kraft getreten...
Die Einführung des § 360 BGB im Jahre 2014 führte zu weitreichenden Rechtsfolgen zugunsten des Verbr...
Das Zusammentreffen zweier zentraler, aber nicht aufeinander abgestimmter Regelungsbereiche des Bürg...
Wie verhalten sich konkurrierende Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt zueinander? Diese F...
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