Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation.Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die bei einer Rechtsprechungsänderung entsteht. Die Begriffe der teilweisen und vollständigen Rückanknüpfung werden entwickelt. Damit sind die Vorbereitungen...
Die Handreichung wendet sich an alle Lehrkräfte, die im Anfangsunterricht im Fach Mathematik unterri...
Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht ist ein Rechtsinstitut mit langer und bewegt...
Die Frage nach der Verbindlichkeit des Rechts, die Frage also, ob dem Recht über seine äußere Zwangs...
Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen eine...
Im Vorkaufsfall stehen sich mit dem Vorkaufsberechtigten, dem Vorkaufsbelasteten und dem Dritterwerb...
Alles positive Recht ist temporär und disponibel. Deswegen ist die Zukunfts- und Rückwirkung des Rec...
Palästina als Teil des römischen Reichs bildete eine Begegnungsstätte von Römern und Juden als auch ...
Christiane Seidel beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der außerordentlichen R...
Der Schlüssel zur erfolgreichen Berufung ans Bundesgericht liegt weitgehend in der Kenntnis der Verf...
Das allgemeine Rechtsschutzinteresse ist zwar eine allgemein anerkannte Sachurteilsvoraussetzung im ...
Die Arbeit beschäftigt sich mit der seit vielen Jahren in Literatur und Rechtsprechung kontrovers di...
Die vorliegende kumulative Dissertationsschrift hat insgesamt drei ausgewählte Themengebiete der Rec...
Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre für das Verwaltungsrecht. Hauptanliegen ist die Rech...
Die Arbeit liefert grundlegend neue Erkenntnisse zu Begriff und Subsumtion der Verfügungsmacht und b...
Die Rechtsökonomik ist eine noch relativ junge Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaft, in der die...
Die Handreichung wendet sich an alle Lehrkräfte, die im Anfangsunterricht im Fach Mathematik unterri...
Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht ist ein Rechtsinstitut mit langer und bewegt...
Die Frage nach der Verbindlichkeit des Rechts, die Frage also, ob dem Recht über seine äußere Zwangs...
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