Kernstück der Föderalismusreform II im Jahr 2009 war die Einführung der sog. Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG, die erstmals in der deutschen Verfassungsgeschichte konkrete Vorgaben zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung an die Länder adressierte. Dieses Novum hat dazu inspiriert, die Länder und ihr Staatsschuldenrecht in den Fokus der Untersuchung zu rücken. Gemeinsam mit den weitgehend identischen Vorgaben an den Bund konstituiert die Finanzverfassung des Grundgesetzes damit erstmals ein föderal harmonisiertes Staatsschuldenrecht. Seit dem 1. Januar 2020 beanspruchen die grundgesetzlichen Vorgaben volle Geltung gegenüber den Ländern. Um von den zulässigen Kreditausnahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse – Konjunkturkomponen...
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sich zu der maßgeblichen Schranke staatlicher Grundrechtse...
Der Beitrag untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht den ursprünglich traditionsgemäßen Grundrec...
Während die Schuldenbremse für den Bund bereits in diesem Jahr zwingend anzuwenden ist, gilt das ges...
Kernstück der Föderalismusreform II im Jahr 2009 war die Einführung der sog. Schuldenbremse in Art. ...
Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Verbot materieller Neuverschuldung in Art. 109 III GG – d...
Dürfen Kommunen von den Ländern in die Schuldenfalle gedrängt werden? Die Finanzen der Kommunen werd...
Stefan Werres widmet sich der bislang wenig beachteten Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Verfass...
Spätestens mit Beginn der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise ist deutlich geworden, dass S...
Die Neuordnung der Liegenschaftsverwaltung von Bund und Ländern als Teil der Verwaltungsmodernisieru...
Das bewährte Konzept: In nun schon 37. Auflage lehrt der Band die Grundrechte in der Breite und Tief...
Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser F...
Nach Meinung der Autorin stellt § 10 Abs. 2 GmbHG eine unterschiedslose Beschränkung, der keine Rech...
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag de...
Mit den Übergangs- und Schlussbestimmungen hat der Verfassungsgeber dem Grundgesetz einen heterogene...
Zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage folgt nun die 2., vollständig überarbeitete und aktualisi...
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sich zu der maßgeblichen Schranke staatlicher Grundrechtse...
Der Beitrag untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht den ursprünglich traditionsgemäßen Grundrec...
Während die Schuldenbremse für den Bund bereits in diesem Jahr zwingend anzuwenden ist, gilt das ges...
Kernstück der Föderalismusreform II im Jahr 2009 war die Einführung der sog. Schuldenbremse in Art. ...
Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Verbot materieller Neuverschuldung in Art. 109 III GG – d...
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