Der Autor sucht nach Möglichkeiten, die Betrugsstrafbarkeit für Täuschungen des Richters durch an gerichtlichen Verfahren Beteiligte zu begrenzen. Er findet sie, ausgehend von historischen Argumentationsmustern und deren Einordnung in gegenwärtige dogmatische Figuren, im Bereich der objektiven Zurechnung, namentlich in der Bildung von Risikobereichen unter dem Aspekt des Schutzbereiches und der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung auf der Zurechnungsstufe vor der Vermögensverfügung. Dies führt zur Berücksichtigung von öffentlich-rechtlichen Einflüssen, gewonnen aus den vom Richter anzuordnenden Rechtsfolgen, den Verfahrensordnungen und sonstigen, rechtspolitisch zu nennenden Erwägungen.Danach scheidet eine dem Täuschenden zurechenbare Ver...