Der Beitrag erwidert auf den vor Kurzem in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag von Andreas Funke zu den „Grenzen der rechtstheoretischen Aufklärung der Staatsrechtslehre“. Dem von Funke hier postuliertem integrativen und idealisierenden Verständnis von Recht, das stark mit Elementen der Diskurstheorie arbeitet, wird ein Verständnis von Recht als sozialer Ressource entgegengesetzt und auf dieser Basis für eine soziale Wende für die Rechtswissenschaft plädiert. Dem liegt die These zugrunde, dass eine Rechtstheorie, die das Recht nicht als soziales Phänomen in den Blick nimmt, sondern vielmehr die Subjekte des Rechts aus ihrer Betrachtung ausblendet, in ihrem Erkenntnisgewinn nie entweder über eine strukturierende allgemeine Rechtslehre od...