In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen § 241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass § 241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. Ein solcher Regelungszweck sei jedoch nicht im Zivilrecht verwirklichbar. Flume geht sogar soweit zu fordern, dass die Vorschrift des § 241a BGB zu streichen und, solange dies nicht geschehen sei, diese als pro non scripto zu behandeln sei.Der Autor erörtert das begriffliche Fundament einer Auseinandersetzung mit § 241a BGB. Es wird versucht, Beg...