Maria Anna Rea-Frauchiger untersucht die Frage, ob man den amerikanischen Rechtsrealismus, wie er von Llewellyn, Frank und Moore vertreten wird, als Rechtsphilosophie bezeichnen kann, oder ob es fruchtbarer wäre, ihn als Methode zur Erforschung des Rechts zu interpretieren. Den Ausgangspunkt bildet eine Einführung in die Rechtstheorien und Biographien der genannten Wissenschaftler. Daneben umfasst die Arbeit eine kurze Darstellung des geschichtlichen, rechtlichen und philosophischen Hintergrunds und bietet Einblicke in das System des Common Law. Abgerundet wird das Bild durch eine partielle Bestandsaufnahme der Bedeutung der Theorien in Vergangenheit und Gegenwart. Auf diesen Grundlagen kommt die Verfasserin zu dem Schluss, dass der Rechtsr...
Der Ruhm, der Carl Magnus Bergbohm (1849-1927) um die Wende zum 20. Jahrhundert zuteil wurde, verdan...
Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie Niklas Luhmanns verpflichtet wei...
Rechtsphilosophie, die ihren Namen verdient, darf es sich weder im Diesseits gelingender (gerechter)...
Maria Anna Rea-Frauchiger untersucht die Frage, ob man den amerikanischen Rechtsrealismus, wie er vo...
Soziale Veränderungen führen auch zu Veränderungen des Rechts. Doch wie können Rechtsordnungen mit d...
Die Frage nach der Begründbarkeit des Rechts zeigt gegenwärtig ihre bleibende Aktualität. Obwohl off...
[出版社版]In diesem Jahrzehnt zieht die Reine Rechtslehre die Aufmerksamkeit der deutschen Staatsrechtsl...
Statt der abstrakten Definition philosophischer Hauptströmungen scheint es fruchtbarer, die $aPhasen...
Die allen kontinentalen Rechtsordnungen bekannte Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ...
Das Buch enthält Abhandlungen zu Grundfragen des Rechts und des Staates in philosophischer Sicht. He...
Ausgangspunkt der Arbeit ist die These, daß das Recht als soziale Tatsache aufgefaßt und analysiert ...
Der Beitrag erwidert auf den vor Kurzem in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag von Andreas Funke...
Der Beitrag behandelt die Entstehung der Rechtsdogmatik aus dem Erbe des römischen Rechts und verfol...
Theorien des Rechtspluralismus treten überwiegend mit dem Anspruch auf, eine zutreffendere Beschreib...
Das Recht schließt, selbst wenn es von sachlichen Anliegen dominiert wird, ethische Urteile ein. Sei...
Der Ruhm, der Carl Magnus Bergbohm (1849-1927) um die Wende zum 20. Jahrhundert zuteil wurde, verdan...
Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie Niklas Luhmanns verpflichtet wei...
Rechtsphilosophie, die ihren Namen verdient, darf es sich weder im Diesseits gelingender (gerechter)...
Maria Anna Rea-Frauchiger untersucht die Frage, ob man den amerikanischen Rechtsrealismus, wie er vo...
Soziale Veränderungen führen auch zu Veränderungen des Rechts. Doch wie können Rechtsordnungen mit d...
Die Frage nach der Begründbarkeit des Rechts zeigt gegenwärtig ihre bleibende Aktualität. Obwohl off...
[出版社版]In diesem Jahrzehnt zieht die Reine Rechtslehre die Aufmerksamkeit der deutschen Staatsrechtsl...
Statt der abstrakten Definition philosophischer Hauptströmungen scheint es fruchtbarer, die $aPhasen...
Die allen kontinentalen Rechtsordnungen bekannte Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ...
Das Buch enthält Abhandlungen zu Grundfragen des Rechts und des Staates in philosophischer Sicht. He...
Ausgangspunkt der Arbeit ist die These, daß das Recht als soziale Tatsache aufgefaßt und analysiert ...
Der Beitrag erwidert auf den vor Kurzem in dieser Zeitschrift erschienenen Beitrag von Andreas Funke...
Der Beitrag behandelt die Entstehung der Rechtsdogmatik aus dem Erbe des römischen Rechts und verfol...
Theorien des Rechtspluralismus treten überwiegend mit dem Anspruch auf, eine zutreffendere Beschreib...
Das Recht schließt, selbst wenn es von sachlichen Anliegen dominiert wird, ethische Urteile ein. Sei...
Der Ruhm, der Carl Magnus Bergbohm (1849-1927) um die Wende zum 20. Jahrhundert zuteil wurde, verdan...
Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie Niklas Luhmanns verpflichtet wei...
Rechtsphilosophie, die ihren Namen verdient, darf es sich weder im Diesseits gelingender (gerechter)...