Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) nehmen zwei Menschenrechtsinstrumente – wenn auch in unterschiedlicher Weise – Einfluss auf die deutsche Rechtsordnung. In seiner Rechtsprechung berücksichtigt das BVerfG EMRK und GRCh jedoch in sehr unterschiedlicher Weise. Der Beitrag sucht die bestehenden Unterschiede herauszuarbeiten und Erklärungen für diese zu finden. Dabei zeigt sich insbesondere, dass das BVerfG den Gewährleistungen der GRCh nicht die unionsrechtlich gebotene Beachtung schenkt
Die Verfasserin untersucht in diesem Band das Recht auf soziale Sicherheit als Grund- und Menschenre...
Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und ...
Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die...
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem un...
Es geht bereits aus dem Ausdruck Fundamentalgarantien hervor, dass es sich bei den Schutzgütern, gew...
Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil ...
Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff herau...
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte...
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte...
Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Vorgang g...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die...
Die Verfasserin untersucht in diesem Band das Recht auf soziale Sicherheit als Grund- und Menschenre...
Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und ...
Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die...
Innerhalb der Europäischen Union besteht ein dreigliedriges System aus nationalem, europäischem un...
Es geht bereits aus dem Ausdruck Fundamentalgarantien hervor, dass es sich bei den Schutzgütern, gew...
Der EuGH bewegt sich – aber er gibt dabei klar die Richtung vor. Das ist das Fazit zu seinem Urteil ...
Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff herau...
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte...
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte...
Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Vorgang g...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittl...
Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die...
Die Verfasserin untersucht in diesem Band das Recht auf soziale Sicherheit als Grund- und Menschenre...
Nach Art. F Abs. 2 EUV achtet die Union die Grundrechte, wie sie in der EMRK gewährleistet sind und ...
Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die...