Entsprechend dem Einigungsvertrag wurden die Strukturvorgaben des bundesdeutschen Rentensystems mit dem RentenÜberleitungsgesetz auf die neuen Bundesländer übertragen. Gleichzeitig sollte mit Übergangsregelungen erreicht werden, dass den Beschäftigten in den neuen Bundesländern aus der Rentenüberleitung keine dauerhaften rentenrechtlichen Vor- oder Nachteile erwachsen und sich die Renten in den neuen Bundesländern schrittweise entsprechend dem Aufholprozess bei den Löhnen an das Westniveau angleichen. Die unterschiedlichen Rechenwerte im Rentenrecht bestehen bis heute fort, was zunehmend auf Ungeduld und Unverständnis stößt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und wie die unterschiedlichen Rechenwerte vereinheitlicht werd...