Die derzeitige Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Ursache in der hohen Anzahl von Verfassungsbeschwerden, die das Gericht in jedem Jahr zu bewältigen hat. Meistens handelt es sich hierbei um sogenannte Urteilsverfassungsbeschwerden, bei denen die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, also des Rechts auf richterliches Gehör, durch eine fachgerichtliche Entscheidung gerügt wird. In vielen Fällen kann man bei derartigen Verfassungsbeschwerden anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sofort feststellen, daß die angegriffene gerichtliche Entscheidung Art. 103 Abs. 1 GG verletzt. Man spricht daher in diesem Zusammenhang von der Panneniudikatur des Bundesverfassungsgerichts.Die Autorin widmet sich z...