Die Vermögensstrafe gemäß § 43a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Die Vermögensstrafe gemäß § 43 a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Sanktionensystems. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurden in der wissenschaftlichen Diskussion gegen ihre Einführung gravierende verfassungsrechtliche und sonstige Bedenken geäußert. Unbeeindruckt von diesen Einwänden zeigte sich nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der BGH: Er ist der Ansicht, sämtliche Bedenken ließen sich durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 43 a StGB ausräumen.In der Untersuchung von Park werden die Bedenken gegen die Vermögensstrafe eingehend beleuchtet. In der Analyse gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Vermögensstrafe gegen versc...