In der Diskussion um eine Rehabilitierung der in der BRD und DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten wird wiederholt auch eine legislative Kassation der rechtskräftigen Strafurteile gefordert – so jüngst wieder in einer Entschließung des Bundesrats aus dem Juli 2015. Der Beitrag nimmt das zum Anlass, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Vorgehens auszuloten. Da die Offenheit der Grundrechte für modifizierte oder gänzlich neue Interpretationsgehalte auch in weiteren Fallgestaltungen dazu führen kann, dass vormalige, heute rechtskräftig fortdauernde Pönalisierungen sich nunmehr als gravierende Unrechtserfahrungen erweisen, soll darüber hinaus eine grundlegende Betrachtung der im demokratischen Rechtsstaat ...