Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten und profiliertesten Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. Sein wissenschaftliches Werk beschränkt sich nicht auf das Staatsrecht im Sinne einer dogmatischen Disziplin der Rechtswissenschaft, sondern greift weit darüber hinaus. Böckenförde versteht Recht als etwas geschichtlich Gewordenes, sein eigentlicher Gehalt eröffnet sich nur der historisch angeleiteten Untersuchung. Recht weist aber auch enge Beziehungen zur Philosophie auf und bedarf der philosophisch geschulten Analyse. Die Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie hat Böckenförde denn auch gerade in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Daneben bilden Studien zu Religion und Kirche einen in seiner Bedeutung ka...
Die denkerische Kraft und produktive Originalität von Friedrich Müller hat Schüler geprägt, Kollegen...
Die allen kontinentalen Rechtsordnungen bekannte Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ...
Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten und profiliertesten Staatsrechtslehrer der Bun...
Ernst Wolfgang Böckenförde war Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte s...
Das Streben nach Billigkeit und Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt des Werkes von Alexander Hollerba...
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaft...
Alexander Hollerbach ist in Deutschland der Fachmann für Konkordate und Kirchenverträge. Seit seiner...
Menschenrechte sind nach unserem heutigen Verständnis dem Wesen des Menschen immanent und doch zugle...
Schriftenreihe DSS-Arbeitspapiere Heft 62: Sammelband Frieden und Menschenrechte - Festschrift für P...
Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individ...
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