Freiberufler : eine andere Logik der Vermôgensbildung Die Bildung eines Berufsvermôgens unterliegt nicht der gleichen Logik wie die Bildung eines Privatvermôgens. Die Art der Berufstâtigkeit und ihre Entwicklung erklâren e h e r als die Familienmerkmale den Umfang des Berufsvermôgens. Der nicht-berufliche Teil des Vermôgens der Freiberufler ist grôBer als das Vermôgen der Arbeitnehmer. Dieses Verhalten der Vermôgensbildung lâBt sich zum Teil durch die relativ geringe soziale Sicherung erklâren, sei sie real oder nur empfunden. Tiefer reichende kulturelle Merkmale, die man auch bei bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern, die aus selbstândigen Familien stammen, antrifft, wûrden ebenfalls zu diesem ausgeprâgteren Interesse an der Vermôgensb...