Brandenburg und Berlin sind durch Nachbarschaft zur Zusammenarbeit verurteilt. Dies gilt besonders für die Regional- und Landesplanung. Solange es nicht zu einer Vereinigung der beiden Länder kommt, sind bei der räumlichen Planung drei Ebenen der Kooperation zu unterscheiden: Kooperation bei der Landesentwicklungsplanung, Kooperation bei der Regionalplanung und Kooperation bei der Bauleitplanung, insbesondere der Flächennutzungsplanung. Bei der Landesentwicklungsplanung haben sich die beiden Landesregierungen bereits auf eine Zusammenarbeit durch Staatsverträge geeinigt. Die vereinbarte gemeinsame Landesentwicklungsplanung kann die notwendigen Vorgaben und Aussagen für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg jedoch nicht mit der er...