Durch eine Umwandlung ändert sich das rechtliche Erscheinungsbild eines Unternehmens. Geschäftsleiter können ihre Organstellung verlieren. Die dadurch entstehende Störung des Anstellungsverhältnisses ist Thema der vorliegenden Arbeit. Ausgangspunkt einer solchen Vertragsstörung kann sowohl die Unmöglichkeit als auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage sein. Der Verfasser analysiert beide Möglichkeiten und zeigt auf, warum im Ergebnis der Geschäftsleitung die Erbringung ihrer Dienstleistungspflicht zwar unmöglich wird, sich deren Anspruch auf Entgeltzahlung aber dennoch aus § 615 BGB ergibt. Darauf aufbauend erörtert der Autor die Folgen der Umwandlung für den Bestand und den Inhalt von Geschäftsleiterverträgen. Der Verfasser untersucht dabei...
Die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern, bei der der Anstellungsvertrag mit einer anderen (juri...
Die Arbeit - in der Darstellungsweise ausgerichtet an dem rechtspositiven Richtigkeitskriterium, all...
Es ist festzuhalten, dass durch die unüberschaubare Fülle an betriebswirtschaftlichen und rechtliche...
Durch eine Umwandlung ändert sich das rechtliche Erscheinungsbild eines Unternehmens. Geschäftsleite...
In Anbetracht der Umstände, dass eine Unternehmensbewertung in vielen steuerlichen Sachverhalten una...
Verletzt ein Geschäftsführer schuldhaft Pflichten gegenüber der GmbH, ist er zum Schadensersatz ve...
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträge...
Die ertragsteuerliche Organschaft gehört zu den tradierten Rechtsfiguren im deutschen Steuerrecht. V...
Die Haftung von Vorstandsmitgliedern ist meist kein Solokonzert, sondern ein Ensemble mit Mitglieder...
Die vorliegende Arbeit befasst sich im Kern mit den verfahrensrechtlichen Aspekten der Aufteilung de...
Die Vergütung von Vorständen deutscher Aktiengesellschaften bietet wissenschaftlichen Zündstoff - ni...
Im Zuge dieser Masterarbeit werden die Besonderheiten der Rechtsformen Einzelunternehmen und Gesells...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaft...
Die Autorin untersucht, ob und inwieweit eine Obergesellschaft für Umweltschäden haftet, die durch e...
Die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern, bei der der Anstellungsvertrag mit einer anderen (juri...
Die Arbeit - in der Darstellungsweise ausgerichtet an dem rechtspositiven Richtigkeitskriterium, all...
Es ist festzuhalten, dass durch die unüberschaubare Fülle an betriebswirtschaftlichen und rechtliche...
Durch eine Umwandlung ändert sich das rechtliche Erscheinungsbild eines Unternehmens. Geschäftsleite...
In Anbetracht der Umstände, dass eine Unternehmensbewertung in vielen steuerlichen Sachverhalten una...
Verletzt ein Geschäftsführer schuldhaft Pflichten gegenüber der GmbH, ist er zum Schadensersatz ve...
Eine unternehmensverbundene Verbrauchsstiftung liegt bei einer unmittelbaren (sog. Unternehmensträge...
Die ertragsteuerliche Organschaft gehört zu den tradierten Rechtsfiguren im deutschen Steuerrecht. V...
Die Haftung von Vorstandsmitgliedern ist meist kein Solokonzert, sondern ein Ensemble mit Mitglieder...
Die vorliegende Arbeit befasst sich im Kern mit den verfahrensrechtlichen Aspekten der Aufteilung de...
Die Vergütung von Vorständen deutscher Aktiengesellschaften bietet wissenschaftlichen Zündstoff - ni...
Im Zuge dieser Masterarbeit werden die Besonderheiten der Rechtsformen Einzelunternehmen und Gesells...
Die Arbeit befasst sich mit der Haftungsproblematik des vorläufigen Insolvenzverwalters, dem das Ins...
Die Rechtsstellung von GmbH-Geschäftsführern an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaft...
Die Autorin untersucht, ob und inwieweit eine Obergesellschaft für Umweltschäden haftet, die durch e...
Die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern, bei der der Anstellungsvertrag mit einer anderen (juri...
Die Arbeit - in der Darstellungsweise ausgerichtet an dem rechtspositiven Richtigkeitskriterium, all...
Es ist festzuhalten, dass durch die unüberschaubare Fülle an betriebswirtschaftlichen und rechtliche...