Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im nuklearen Bereich zahlreiche einschränkende gesetzliche Verpflichtungen auferlegt. Dies gilt insbesondere im Bereich der nuklearen Waffen, wo die Zulässigkeit des Besitzes, der Herstellung, der Lagerung, der Erprobung und des Einsatzes in internationalen Vertragswerken geregelt ist. Die hier relevanten Vertragswerke sind im Wortlaut aufgeführt und aus juristischer Sicht bewertet