Unsere Studie versucht der Frage nachzugehen, warum es im Gerichtssystem Russlands und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) praktisch keine Verfahren wegen Genderdiskriminierung gibt. Die These lautet, dass die Erklärung hierfür in der weit verbreiteten Wahrnehmung zu suchen ist, dass genderbasierte Diskriminierung ein im Vergleich mit anderen Rechtsverletzungen weniger grundsätzliches Menschenrechtsproblem darstellt. Unsere Feldforschung (die auch Interviews mit russischen Menschenrechtsaktivisten, feministischen Aktivisten und Rechtsanwälten einschloss, die Menschenrechtsverletzungen vor russische und internationale Gerichte bringen) hat ergeben, dass diese Wahrnehmung von Menschenrechten, die sowohl bei russischen Mens...