Das BVerfG hat eine Gesetzesauslegung des Bundesarbeitsgerichts, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung mit ein und demselben Arbeitgeber ermöglichte, für verfassungswidrig erklärt. Der Entstehungsgeschichte des Gesetzes sei ein „klar erkennbarer Wille des Gesetzgebers“ zu entnehmen, den das BAG bei seiner Auslegung nicht respektiert habe. Damit behält sich das BVerfG die letzte Entscheidung über die Rechtsfortbildung der Fachgerichte vor. Zugleich gerät auch ein Baustein aus dem ausgefeilten Konzept des Koalitionsvertrags ins Wanken.</p
Die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats ist ein Notbehelf, um für den Fall des unvorhergesehene...
Die Arbeit ist ein Beitrag zu der gerade auch wegen des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeri...
Der bundesstaatliche Finanzausgleich dient dem Ziel, Bund und Länder aufgabenangemessen mit Finanzmi...
Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann bei Unternehmen hohe Kosten verursachen. Diese werden über ...
Der Schlüssel zur erfolgreichen Berufung ans Bundesgericht liegt weitgehend in der Kenntnis der Verf...
Das Bundesteilhabegesetz – Fortschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention? Kritische Stim...
Der von Wolfgang Wurmnest besprochene BAG-Beschluss beendet die Diskussion um die arbeitsschutzrecht...
Die Arbeit untersucht das Betreuungsverfahren anhand der Verfahrensakten eines großstädtischen Amtsg...
Der Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen einer Pensionierung stellt keinen Widerrufsgrund der Ni...
Anhand der Frage, ob die Ausgabe konkurrierender Vorzugsaktien bei der SE der Zustimmung der vorhand...
ist nach Ansicht von http://www.zpoblog.de/bverfg-937-abs-2-zpo-einstweilige-verfuegung-verfassungsb...
Im Rahmen der Untersuchung wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte befragt, um das Ausmaß der Ge...
Die Erkenntnis, dass jedes Kind das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit sowie Förderung und Begle...
Bei der Entlassung von inhaftierten Personen aus dem Strafvollzug in die Bewährungshilfe, wird zuneh...
Das Bildungswesen als solches fällt nicht in die Zuständigkeit der EG. Das europäische Gemeinschafts...
Die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats ist ein Notbehelf, um für den Fall des unvorhergesehene...
Die Arbeit ist ein Beitrag zu der gerade auch wegen des Referentenentwurfs des Bundesjustizministeri...
Der bundesstaatliche Finanzausgleich dient dem Ziel, Bund und Länder aufgabenangemessen mit Finanzmi...
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