Das „Urteil über Leben und Tod“, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 26. Februar 2020 sprach, ist ein „Paukenschlag“ und eine „fundamentale Wende im Denken über die Beendigung des Lebens“. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Richterinnen und Richter gerade den Schlüsselbegriff der Autonomie substanziell verengen und Karlsruhe mit seinem Verständnis an dem Prinzip scheitert, das es vorgibt, zur Geltung zu bringen.</p
Aufruf vom 29.11.2007 an alle publizierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungszentrum K...
Am Bundesverfassungsgericht sind die Sorgen um die eigene institutionelle Unabhängigkeit seit dem le...
In jüngster Vergangenheit häufen sich Berichte über die verschiedenen Aspekte der „Zukunft der Arbei...
„Ein gegen die Autonomie gerichteter Lebensschutz widerspricht dem Selbstverständnis einer Gemeinsch...
Das Bundesteilhabegesetz – Fortschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention? Kritische Stim...
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich nach dem EuGH und dem EGMR mit zwei Beschlüssen ...
Das Stuttgarter Symposion 2019 zum Thema „Die vergessene Ausbeutung – Kolonialismus und der Südweste...
Der Autor geht von der Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens aus, das die Befähigung zum Lernen e...
Mit seiner Entscheidung zum dritten Geschlecht hat das Bundesverfassungsgericht das Prinzip der Zwei...
Fast zehn Prozent der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland besitzen keinen deutschen Pass, in ei...
Künftig ist eingeschränkt der Einsatz der Bundeswehr im Innern erlaubt – und niemand kommentiert. Ni...
Ende Juni bezweifelte die AfD-Fraktion bei einer nächtlichen Sitzung zum „Zweiten Datenschutz-Anpass...
2014 erzielte die Bundesregierung den ersten ausgeglichenen Bundeshaushalt seit 1969. Mit dieser „sc...
Die Broschüre „Wie wir wählen – Land-Rats-Wahl 2022 und Bürger-Meister-Wahl 2022 in Sachsen“ ist in ...
eingereicht von Christian HaselmayrZusammenfassung in deutscher SpracheUniversität Linz, Masterarbei...
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