Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat festgelegt, dass bestimmte Fahrerkabinen beim Einsatz im Pflanzenschutz geeignet sind, persönliche Schutzausrüstung zu ersetzen, die mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln während der Anwendung vorgeschrieben sind. Diese Schutzwirkung wird seit 2017 für Fahrerkabinen der Kategorien 3 oder 4 (EN 15695-1/2017) und seit 2020 für geschlossene Kabinen, die über eine Klimaanlage sowie eine Zuluft-Filterung verfügen (BVL-Kategorie 2*), angenommen. Das Schutzniveau von Kat. 2* Kabinen wird aktuell in einem Forschungsprojekt untersucht.Vor diesem Hintergrund wurde eine Umfrage bei Praktikern durchgeführt, um mehr Informationen über die Verbreitung und Ausstattung von Trakt...