Das Gericht unter Arkaden bildet eine erste Übergangsphase vom freien Himmel zum Raum; ein karolingisches Kapitular von 803 gestattet bereits dem Grafen und den Schöffen, bei Schlechtwetter das Gericht unter einem Dach mit vier Eckpfosten abzuhalten. Die Wände sollten offen bleiben, um die Verbindung zum freien Himmel aufrecht zu halten beziehungsweise die Öffentlichkeit zu garantieren. In einer Illustration des 15. Jahrhunderts zum Prozess der Susanna (Buch Daniel 13) wird diese Form der Haltung des Gerichtes noch immer tradiert: In einem überdachten, nach allen Seiten offenen Bau sitzt das Gericht, davor steht Susanna, (fälschlicherweise) des Ehebruches angeklagt. Wie weit verbreitet diese Tradition war, sieht man daran, dass für Rankweil...
Gewalt und Krieg sind heute wie auch in der Vormoderne keine ausschließlich männliche Domäne, sonder...
Gedächtnisschrift auf Gräfin Sophie Charlotte zu Stolberg-WernigerodeEnth. Lebenslauf, Stammtafel, 1...
Die Illustration zum Decretum Gratiani bietet eine eigene Variante der kirchlichen Gewaltenteilungsl...
Die Gerichtsverhandlung im Freien bezieht sich auf die Auseinandersetzungen der Stadt Bern mit dem A...
Die Gerichtsverhandlung im Freien bezieht sich auf die Auseinandersetzungen der Stadt Bern mit dem A...
Landshut, Gymn., Progr., 1750Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Landeshut am Bober druckts Gottfr...
Die Gerichtsstube der Herrschaft Greillenstein bei (Horn, Niederösterreich). Die Herrschaft Greillen...
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Diet...
Die Gerichtsstube der Herrschaft Greillenstein bei (Horn, Niederösterreich). Die Herrschaft Greillen...
VERZEICHNIS VON GEDICHTEN ETC. DARGEBRACHT HÖCHSTEN HERRSCHAFTEN BEŸ FREUDE- UND TRAUER-BEGEBENHEITE...
Gedächtnisschrift auf Herrn Heinrich Christoph Werner, Hochgräfl. Schönburgischer Amtmann zu Stein u...
Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abg...
Von M. Bernhard Schmidt/ Diener am Wort Gottes/ zum H. Creutz/ daselbst Ex. auf der Rückseite Bl. G ...
angerichtet von der auch durchleuchtigsten Fürstin, Frawen Augusta Maria, Marggräfin zu Baden und Ho...
In tiefster Unterthänigkeit und gehorsamster Treue/ Durch gegenwärtige Pflichtschuldigste Aufwartung...
Gewalt und Krieg sind heute wie auch in der Vormoderne keine ausschließlich männliche Domäne, sonder...
Gedächtnisschrift auf Gräfin Sophie Charlotte zu Stolberg-WernigerodeEnth. Lebenslauf, Stammtafel, 1...
Die Illustration zum Decretum Gratiani bietet eine eigene Variante der kirchlichen Gewaltenteilungsl...
Die Gerichtsverhandlung im Freien bezieht sich auf die Auseinandersetzungen der Stadt Bern mit dem A...
Die Gerichtsverhandlung im Freien bezieht sich auf die Auseinandersetzungen der Stadt Bern mit dem A...
Landshut, Gymn., Progr., 1750Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Landeshut am Bober druckts Gottfr...
Die Gerichtsstube der Herrschaft Greillenstein bei (Horn, Niederösterreich). Die Herrschaft Greillen...
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Diet...
Die Gerichtsstube der Herrschaft Greillenstein bei (Horn, Niederösterreich). Die Herrschaft Greillen...
VERZEICHNIS VON GEDICHTEN ETC. DARGEBRACHT HÖCHSTEN HERRSCHAFTEN BEŸ FREUDE- UND TRAUER-BEGEBENHEITE...
Gedächtnisschrift auf Herrn Heinrich Christoph Werner, Hochgräfl. Schönburgischer Amtmann zu Stein u...
Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abg...
Von M. Bernhard Schmidt/ Diener am Wort Gottes/ zum H. Creutz/ daselbst Ex. auf der Rückseite Bl. G ...
angerichtet von der auch durchleuchtigsten Fürstin, Frawen Augusta Maria, Marggräfin zu Baden und Ho...
In tiefster Unterthänigkeit und gehorsamster Treue/ Durch gegenwärtige Pflichtschuldigste Aufwartung...
Gewalt und Krieg sind heute wie auch in der Vormoderne keine ausschließlich männliche Domäne, sonder...
Gedächtnisschrift auf Gräfin Sophie Charlotte zu Stolberg-WernigerodeEnth. Lebenslauf, Stammtafel, 1...
Die Illustration zum Decretum Gratiani bietet eine eigene Variante der kirchlichen Gewaltenteilungsl...