Eine der seltenen Darstellungen eines vollständig besetzten Gerichtes in den Illustrationen zum Sachsenspiegel. Rechts sitzen der Graf als Richter und der Schultheiß (spitze Mütze) als sein Stellvertreter, links auf einer Bank fünf Urteiler. Alle Gerichtspersonen weisen entweder direkt oder mit dem Aufmerksamkeitsgestus des aufgereckten Zeigefingers auf die Kleidungsstücke zwischen ihnen: Damit soll ein Hinweis auf die entsprechenden Bekleidungsvorschriften gegeben werden. Schon dem nächsten Bildstreifen zugehörig sind die vier Rosen, die als Symbol für das Urteil stehen