Der König als Richter genehmigt dem vor ihm stehenden Juristen mit befehlender Zeigefingergestik die Inbesitznahme des Erbes. In einer zeitlich und örtlich davon zu unterscheidenden Szene nehmen die drei Erben das Erbe, symbolisiert durch ein Gebäude, in Besitz. Die Verbindung zum richterlichen Befehl wird nicht nur durch Blicke, sondern auch durch den korrespondierenden Zeigefingergestus hergestellt
Vor dem König als Richter, der hier ausnahmsweise und verfahrenswidrig zu stehen scheint, bringt ein...
Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abg...
Der Graf als Stadtrichter, kenntlich am Marktkreuz mit Handschuh (Zeichen des vom König verliehenen ...
Der König als Richter genehmigt dem vor ihm stehenden Juristen mit befehlender Zeigefingergestik die...
Das Bild ist örtlich und zeitlich zweigeteilt. Der Richter in typischer Juristenkleidung weist mit d...
Vor dem König als Richter kniet ein Mädchen (offene Haare, Haarbänder) mit Bittgebärde. Neben ihr st...
Vor dem Grafen als Richter auf einem einstufigen Kastenthron schwören zwei Zeugen "mit Fingern und Z...
Der thronende König als Richter belehrt mit dem Zeigefingergestus die vor ihm stehende Partei über d...
Vor dem unter freiem Himmel tagenden Hochgericht (der Richter ist rot gekleidet) stehen sich die str...
Vor dem auf einem einstufig erhöhten Stuhl thronenden Richter, der in der linken Hand einen armlange...
Gibt es Allgemeininteressen mit Verfassungsrang, die es rechtfertigen, Richterinnen das Tragen eines...
Unter freiem Himmel tagt ein mit sechs Beisitzern und einem Richter besetztes Gericht. Der Richter h...
Der Beweisführer bringt 21 Zeugen vor Gericht, die vom Richter befragt werden, bis er sechs von ihne...
Vor dem König als Richter erscheinen drei Krieger, die einen anderen auf einer Bahre bringen. Dieser...
Eine Spruch und Bilddarstellung aus der Constitutio Criminalis Bambergensis 1507 setzt sich mit dem ...
Vor dem König als Richter, der hier ausnahmsweise und verfahrenswidrig zu stehen scheint, bringt ein...
Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abg...
Der Graf als Stadtrichter, kenntlich am Marktkreuz mit Handschuh (Zeichen des vom König verliehenen ...
Der König als Richter genehmigt dem vor ihm stehenden Juristen mit befehlender Zeigefingergestik die...
Das Bild ist örtlich und zeitlich zweigeteilt. Der Richter in typischer Juristenkleidung weist mit d...
Vor dem König als Richter kniet ein Mädchen (offene Haare, Haarbänder) mit Bittgebärde. Neben ihr st...
Vor dem Grafen als Richter auf einem einstufigen Kastenthron schwören zwei Zeugen "mit Fingern und Z...
Der thronende König als Richter belehrt mit dem Zeigefingergestus die vor ihm stehende Partei über d...
Vor dem unter freiem Himmel tagenden Hochgericht (der Richter ist rot gekleidet) stehen sich die str...
Vor dem auf einem einstufig erhöhten Stuhl thronenden Richter, der in der linken Hand einen armlange...
Gibt es Allgemeininteressen mit Verfassungsrang, die es rechtfertigen, Richterinnen das Tragen eines...
Unter freiem Himmel tagt ein mit sechs Beisitzern und einem Richter besetztes Gericht. Der Richter h...
Der Beweisführer bringt 21 Zeugen vor Gericht, die vom Richter befragt werden, bis er sechs von ihne...
Vor dem König als Richter erscheinen drei Krieger, die einen anderen auf einer Bahre bringen. Dieser...
Eine Spruch und Bilddarstellung aus der Constitutio Criminalis Bambergensis 1507 setzt sich mit dem ...
Vor dem König als Richter, der hier ausnahmsweise und verfahrenswidrig zu stehen scheint, bringt ein...
Vor dem Dorf wird unter freiem Himmel das dörfliche beziehungsweise grundherrschaftliche Gericht abg...
Der Graf als Stadtrichter, kenntlich am Marktkreuz mit Handschuh (Zeichen des vom König verliehenen ...