Die Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Qualifizierung der für die AN daraus entstehenden Ansprüche ist ein in (fast) jedem Insolvenzverfahren eines Unternehmens relevantes Thema. Der Insolvenzverwalter muss, da das laufende Entgelt (inkl Sonderzahlungen) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseforderung darstellt und somit die Insolvenzmasse wesentlich belastet wäre, die Arbeitsverhältnisse der nicht mehr benötigten AN möglichst kostengünstig beenden. Andererseits darf nicht vergessen werden, dass die AN insoweit besonders schutzwürdig sind, als diese existenziell von deren Arbeitseinkommen abhängen. Ein besonderes Augenmerk muss auf besonders bestandgeschützte AN gerichtet werden. Vor dem Hintergrund der letzten Wirtscha...